Hören befreit

Hören befreit

Wieder besser hören

Die Therapie einer Hörminderung richtet sich stets nach dessen Ursache und Ausmaß. Entsprechend vielfältig sind die Behandlungsmethoden. Sie reichen von einer professionellen Reinigung des Gehörgangs über die Gabe von Medikamenten bis hin zum operativen Eingriff. Nicht zu vergessen: das Tragen von Hörgeräten.

Hörscreening

Hörscreening

Je früher ein gestörtes Hörvermögen erkannt wird, desto früher kann mit einer effektiven Behandlung begonnen werden. Heute lässt sich eine angeborene Schwerhörigkeit mittels eines Hörscreenings zuverlässig feststellen – anders als früher.

In der Vergangenheit wurde diese häufigste Sinnesbehinderung bei Neugeborenen meist erst im Kleinkindalter und nicht selten durch Zufall entdeckt. Mit einem Hörscreening lassen sich Hörstörungen bereits im ersten Lebenshalbjahr erkennen – und versorgen. Dabei ist das Hörscreening absolut schmerzfrei und erfolgt anhand eines einfachen Hörtests mit automatisierten Messgeräten in den ersten Tagen nach der Geburt. Da in der modernen Medizin überaus wirksame Behandlungsmethoden zur Verfügung stehen, kann bei den kleinen Patienten eine erkannte angeborene Schwerhörigkeit meist gut behandelt werden.

Medikamente

Medikamente

In manchen Fällen lässt sich eine Schwerhörigkeit medikamentös behandeln – etwa, wenn eine Durchblutungsstörung oder eine Infektion der Auslöser ist. Auch bei einem Hörsturz können Medikamente helfen.

Sind bakterielle Entzündungen der Auslöser für einen Hörverlust, können Antibiotika helfen. Bei einem Hörsturz oder Hörverlust durch Lärm empfehlen sich entzündungshemmende Mittel, beispielsweise Cortison. Durch eine Gabe von Cortison soll erreicht werden, dass eventuell entzündlich bedingte Prozesse im Innenohr abklingen. Wie für alle anderen Behandlungsmethoden gilt auch hier: Je eher, desto besser.

Operativer Eingriff

Operative Eingriffe

Operationen sind eine weitere Methode, um z.B. ein defektes Trommelfell zu behandeln oder die Funktionsfähigkeit der Gehörknöchelchen wiederherzustellen. Dabei wird das Trommelfell durch körpereigenes Gewebe rekonstruiert und bei Bedarf die betroffenenen Gehörknöchelchen durch eine winzige Prothese ersetzt.

Operative Mittelohreingriffe
Operationen am Ohr sind sehr selten erforderlich, sollten aber in jedem Fall von einem Experten der Mittelohrchirurgie durchgeführt werden. Ein Eingriff wird beispielsweise vorgenommen, um das Ohr von Entzündungsherden oder, in seltenen Fällen, von Tumoren zu befreien, Löcher im Trommelfell zu schließen oder Defekte an den Gehörknöchelchen zu beheben. Jeder hörverbessernde Mittelohreingriff hat zum Ziel, die Schallleitungsschwerhörigkeit zu verbessern – durch Optimierung der Übertragung des Schalls vom Trommelfell über die Gehörknöchelchen in das Innenohr. In der Regel erfolgen die Operationen in Vollnarkose. Kleinere Eingriffe können auch in örtlicher Betäubung durchgeführt werden. Zumeist ist ein stationärer Aufenthalt in der Klinik von wenigen Tagen zu empfehlen. Wie bei jedem Eingriff können auch bei einer Ohroperation Komplikationen auftreten, über deren Risiken und Wahrscheinlichkeiten der Arzt allerdings im Vorfeld ausführlich informiert.

Eingriffe im Kindesalter
Ein bis zwei von 1000 Neugeborenen kommen mit einer Hörbehinderung auf die Welt. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, das gesetzlich vorgeschriebene Hörscreening unbedingt in den ersten Lebenstagen durchführen zu lassen, um etwaige Hörstörungen zu erfassen, die Ursache zu erkennen und die richtige Behandlung einleiten zu können. In manchen Fällen ist hierfür ein operativer Eingriff erforderlich – beispielsweise die Implantation von Innenohrprothesen, sogenannten Cochlea-Implantaten. Generell sollte die Behandlung der Schwerhörigkeit bei Kindern möglichst früh erfolgen, weil nur mit einem guten Gehör eine Entwicklung der Sprache möglich ist.

Ein Eingriff am Ohr in jungen Jahren ist keine Seltenheit und erfolgt in der Regel unter Vollnarkose – vor allem bei kleinen Kindern. Fast jedes Kind hat mindestens einmal einen Paukenerguss, meist in Folge einer Mittelohrentzündung, bei der sich auch Flüssigkeit hinter dem Trommelfell ansammelt. Dies führt dazu, dass alles dumpf und manchmal auch knisternd gehört wird. Kann diese Flüssigkeit nicht über den Verbindungsgang zwischen Nasen-Rachen-Raum und Ohr ablaufen, liegt das meist an den sogenannten Polypen im Nasenrachenraum. Durch dieses – eigentlich harmlose – vermehrte lymphatische Gewebe des Nasenrachens (Polypen) bekommen Kinder schlecht Luft durch die Nase, schnarchen, schlafen unruhig oder hören schlecht, in Folge des sich entwickelnden Paukenergusses. Im Rahmen eines kleinen Eingriffs werden dann die sogenannten Polypen entfernt, ein Schnitt ins Trommelfell gemacht, die Flüssigkeit abgesaugt und eventuell ein Röhrchen ins Trommelfell gelegt. Ein chronischer Paukenerguss kann immer wiederkehrende schwere Entzündungen fördern, die wiederum wichtige Strukturen im Ohr für immer schädigen können.

Implantat

Implantate

Bei stark eingeschränktem Hörvermögen oder völliger Gehörlosigkeit können Innenohr-Implantate helfen – unabhängig vom Alter des Patienten. Bereits seit rund drei Jahrzehnten können Menschen durch sogenannte Cochlea-Implantate (CI) wieder aktiver am Leben teilnehmen.

Implantierbare aktive Hörsysteme
Implantierbare aktive Hörsysteme sind für Schwerhörige gedacht, die mit einem konventionellen Hörgerät kein optimales Ergebnis erhalten – besonders im lauten Umfeld oder bei Anlässen, in denen sich mehrere Menschen unterhalten. Aber auch für Patienten, die kein konventionelles Hörgerät vertragen oder kein Hörgerät tragen möchten, sind sie eine interessante Alternative. Dass konventionelle Hörgeräte hier an ihre Grenzen stoßen, liegt daran, dass sie mit kleinen Lautsprechern arbeiten. Deren Schall wird durch ein Ohrpassstück in den verschlossenen Gehörgang geleitet, in dem es zu einer erheblichen Veränderung des vom Hörgerät ausgestrahlten akustischen Signals kommen kann. Die Folge: Gesprochene Worte können als verzerrt wahrgenommen werden. Dieses Problem lässt sich mit einem aktiven Hörsystem oft umgehen. Implantierbare aktive Hörsysteme können an die Gehörknöchelchen-Kette angekoppelt werden und so das Innenohr direkt stimulieren oder direkt ohne Gehörknöchelchen das Innenohr anregen. Diese neue Technologie ist insbesondere für Patienten geeignet, bei denen eine Schallleitungsschwerhörigkeit oder eine kombinierte Schwerhörigkeit vorliegt. Darüber hinaus können Patienten, bei denen sich auch nach mehreren Ohroperationen keine ausreichende Hörverbesserung erzielen ließ, Kandidaten für ein implantierbares aktives Hörsystem sein.

Cochlea-Implantate
Ein Cochlea-Implantat (CI) eignet sich für hochgradig schwerhörig oder gehörlos geborene Kinder sowie für Jugendliche oder Erwachsene, die nach dem Spracherwerb ihr Gehör ganz oder größtenteils verloren haben – vorausgesetzt, Hörnerv und Hörzentren im Gehirn sind intakt. Das CI ist die erste und einzige Technologie, die es ermöglicht, ein menschliches Sinnesorgan zu ersetzen: eine Hörprothese, welche die Funktion der Hörsinneszellen in der Hörschnecke (Cochlea) übernimmt, wenn die Innenohrfunktion zu einem großen Teil oder gänzlich ausgefallen ist.

Das CI besteht aus Sprachprozessor und Implantat. Der Sprachprozessor mit Mikrofon wird wie ein Hörgerät hinter dem Ohr am Kopf getragen. Ebenfalls hinter dem Ohr, allerdings unter der Haut, befindet sich das eigentliche Implantat, das über ein Kabel mit einer Stimulationselektrode verbunden, die in die Hörschnecke eingebracht wird. Mit Hilfe des kleinen Mikrofons werden die aufgenommenen Schallwellen an den Sprachprozessor weitergeleitet. Diese verarbeitet und bestimmt die Bestandteile der Höreindrücke und sendet den dadurch entstandenen elektrischen Code per Hochfrequenztechnik zur Sendespule – ein Plättchen in der Größe eines 2 Euro-Stücks, das auf der Kopfhaut getragen wird. Die Sendespule wiederum gibt den Code per Funksignal an das unter der Haut liegende Implantat weiter. Hier wird das empfangene Signal in elektrische Signale zurückgewandelt. Das in die Hörschnecke eingebrachte Elektrodenbündel empfängt über die Kabelverbindung den Code und stimuliert den Hörnerv. Das Gehirn empfängt durch den Hörnerv die Signale, die es als Höreindruck wahrnimmt.

CIs haben sich sehr für die Rehabilitation bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit oder zur Therapie bei Ertaubung im Kindes- oder Erwachsenenalter bewährt. Ist eine eindeutige Indikation gegeben, werden die für ein CI anfallenden Kosten von privaten und gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Hörgerät

Hörgeräte

Hörgeräte kommen typischerweise bei einer altersbedingten Schwerhörigkeit, einem Tinnitus oder einem Hörsturz zum Einsatz. Mit dem technologischen Fortschritt sind sie kontinuierlich leistungsfähiger geworden – und so klein, dass sie kaum mehr auffallen. Generell lassen sich Hörgeräte hinsichtlich der Bauform sowie ihres Funktions- und Leistungsumfangs unterscheiden

Hinter-dem-Ohr-Systeme (HdO)
HdO-Systeme werden kaum sichtbar hinter der Ohrmuschel getragen. Die kleinsten Geräte dieser Bauform sind nicht größer als eine Kaffeebohne. Bei ihnen gelangt Schall über einen unauffälligen Schlauch in das Ohrinnere. HdO-Systeme eignen sich für leichten Hörverlust bis hin zu hochgradiger Schwerhörigkeit. Ihre Größe hängt von der Größe der Batterie ab. Die modernen, derzeit auf dem Markt erhältlichen Geräte zeichnen sich durch ihr ästhetisches Design aus, das auch größere Modelle optisch ansprechend macht.

In-dem-Ohr-System (IdO)
IdO-Systeme werden im Gehörgang getragen. Damit sind sie tatsächlich kaum bis gar nicht sichtbar. Bei ihnen wird Schall direkt im Gehörgang aufgenommen. Träger können die Ohrmuschel also wie beim natürlichen Hören nutzen. In manchen Alltagssituationen bietet diese Bauform ebenfalls Vorteile – etwa beim Telefonieren oder beim Tragen einer Kopfbedeckung oder einer Brille. IdO-Systeme eignen sich für leichte bis mittlere Hörstörungen, können aber nur dann verwendet werden, wenn der Gehörgang groß genug ist.

Bei beiden Bauformen kommt in der Regel dieselbe Technik zum Einsatz, die neben dem Funktions- und Leistungsumfang natürlich auch den Anschaffungspreis bestimmt.

Einstiegsklasse
Der Preis eines Hörgeräts hängt maßgeblich von der darin verbauten Technologie und seinem Design ab. Generell gilt: Je kleiner und unauffälliger und je vielfältiger die Funktionen, desto höher der Preis. Aber auch Geräte der Einstiegsklasse dienen einer Verbesserung des Hörvermögens, indem sie die nicht hörbaren Frequenzbereiche verstärken – und auf diese Weise beispielsweise dazu beitragen, Gesprächssituationen wieder besser zu verstehen und eine aktivere Teilnahme am sozialen Leben ermöglichen.

Mittelklasse
Ob im Berufsleben oder in der Freizeit: Dank zusätzlicher Funktionen sind Mittelklasse-Hörgeräte ein wertvoller Begleiter im Alltag. Mit ihnen ist es beispielsweise möglich, Hintergrundgeräusche zu dämpfen oder vollends auszublenden– Gespräche bleiben hingegen laut und werden klar und deutlich verstanden. Darüber hinaus erkennen viele dieser Geräte Sprachsignale automatisch und passen sie an die Hörleistung des Trägers an. Ein weiterer Vorteil: die Möglichkeit, das Gerät kabellos mit TV, Smartphone, Telefon oder anderen externen Audioquellen zu verbinden.

Oberklasse
Naturgemäß sind die leistungsstärksten Hörgeräte auch die teuersten. Neben all den Funktionen, die auch in der Einstiegs- und Mittelklasse- verfügbar sind, zeichnen sie sich durch maximalen Hörkomfort aus – bei minimaler Baugröße. Sie sind oftmals so winzig, dass sie komplett im Gehörgang verschwinden: unsichtbar für das Umfeld. Und dennoch prall gefüllt mit neuester Technologie. Ein technologisches Highlight hierbei: die Kombination aus individuellen Frequenzeinstellungen und automatischer Anpassung an die Lautstärke der Umgebung. So wird sogar das Rundum-Hören wieder möglich. Manche Geräte in dieser Klasse können sich heute drahtlos mit einem Smartphone verbinden und als Bluetooth-Empfänger genutzt werden.

Tinnitus-Geräte
Spezielle Hörgeräte werden bei der Behandlung von Patienten eingesetzt, die neben dem Tinnitus unter einer wesentlichen Schwerhörigkeit leiden. Diese auch als „Noiser“ bezeichneten Geräte erzeugen ein therapeutisches Rauschen, um den Tinnitus zu verdecken oder ihn nur leise wahrnehmen zu lassen. Der Effekt: Mit der Zeit lernt das Gehirn, sowohl Tinnitus wie auch das therapeutische Rauschen des Geräts auszublenden.

Besser Hören in einer digitalen Welt

Die unaufhaltsam voranschreitende Digitalisierung macht auch vor Hörgeräten nicht Halt. Ganz im Gegenteil: Durch Einbindung in digitale Netzwerke können die kleinen Wunderwerke der Technik heute weit mehr leisten als nur das Hörvermögen optimieren. Durch die sogenannte Konnektivität, also die Möglichkeit der Vernetzung, bieten Hörgeräte zahlreiche Funktionalitäten, die früher nicht vorstellbar gewesen wären. Man denke nur an das Ausblenden von Umgebungsgeräuschen beim Telefonieren oder das Streaming von Musik oder Sprache, z.B. beim Fernsehen, direkt in die Geräte.

Besser Hören in einer digitalen Welt

Die unaufhaltsam voranschreitende Digitalisierung macht auch vor Hörgeräten nicht Halt. Ganz im Gegenteil: Durch Einbindung in digitale Netzwerke können die kleinen Wunderwerke der Technik heute weit mehr leisten als nur das Hörvermögen optimieren. Durch die sogenannte Konnektivität, also die Möglichkeit der Vernetzung, bieten Hörgeräte zahlreiche Funktionalitäten, die früher nicht vorstellbar gewesen wären. Man denke nur an das Ausblenden von Umgebungsgeräuschen beim Telefonieren oder das Streaming von Musik oder Sprache, z.B. beim Fernsehen, direkt in die Geräte.

Was übernimmt die Krankenkasse

Sofern ein Hörgerät seitens des HNO-Arztes verordnet wurde, also medizinisch erforderlich ist, werden die Kosten bis zu einem festgesetzten Höchstbetrag von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen – wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. So muss bei einseitiger Schwerhörigkeit der Hörverlust im Bereich der Hauptfrequenzen von 500 und 4.000 Hz gegenüber dem besser hörenden Ohr bei mehr als 30 Dezibel liegen. Der HNO-Arzt ist zur Durchführung eines sogenannten “Sprachhörtests” verpflichtet. Ergibt dieser eine Verstehensquote unter 80 Prozent, wird dem Patienten die Schwerhörigkeit ärztlich attestiert. Um ein hohes Maß an Versorgungsqualität sicherzustellen, ist es erforderlich, dass HNO-Arzt und Hörakustiker Hand in Hand arbeiten. So muss sich der Arzt beispielsweise von der Eignung des Hörgeräts überzeugen. Erst danach ist ein Antrag zur Kostenübernahme an die Krankenkasse möglich.

Im Rahmen der Versorgungsverträge zwischen der Innung der Hörakustiker und den Krankenkassen haben sich die Akustiker verpflichtet, Hörgeschädigten zumindest ein individuell geeignetes Hörgerät ohne Aufzahlungen anzubieten. Zudem werden Wartungskosten für das Hörgerät auch seitens der Krankenversicherung übernommen.

Im Zuge des technologischen Fortschritts werden Hörgeräte immer leistungsstärker – aber auch immer teurer. Deshalb sollten Betroffene bei ihrer Krankenkasse bzw. dem Beihilfeträger stets eine Übernahme auch der höheren Kosten beantragen.

Bei Berufsmusikern oder anderen Berufsgruppen, die auf ihr Hörvermögen angewiesen sind, sieht es anders aus: Hier kann die Rentenversicherung zuständig sein – und nicht die Krankenversicherung.

Was zuzahlungsfreie Hörgeräte heute leisten
Die aktuellen Anforderungen an Hörgeräte ohne Zuzahlung sind deutlich strenger als in der Vergangenheit. Der technische Mindeststandard von heute sieht vor: Ausstattung mit Digitaltechnik, mindestens vier getrennt voneinander regelbare Frequenzbereiche, Unterdrückung von störendem Pfeifen und nervigen Rückkopplungen. Zudem müssen die Geräte Umgebungsgeräusche ausblenden oder vermindern können und mindestens drei Programme zur bieten, mit denen sich eine individuelle Abstimmung vornehmen lässt.

Besonders bequem bei zuzahlungsfreien Hörgeräten: Die Abrechnung erfolgt zwischen Hörgeräteakustiker und zuständiger Krankenversicherung – ohne dass der Patient etwas tun muss. Darüber hinaus zahlt die Krankenkasse an den Hörgeräteakustiker eine Reparaturpauschale für Wartungsarbeiten, die innerhalb eines Zeitraums von sechs Jahren anfallen. Ein passendes Hörgerät muss also keine zusätzlichen privaten Kosten mehr verursachen.

Mit welchen Kosten Sie für welche Hörgeräte-Klasse rechnen müssen

  • Einstiegsklasse: Die Zuzahlung für den Träger liegt zwischen 10 und 500 Euro.
  • Mittelklasse: Nach Abzug des Festbetrags der Krankenkasse bleiben Selbstkosten zwischen ca. 500 und 1.500 Euro.
  • Oberklasse: Diese Geräte mit neuester Technik und umfangreichen Zusatzfunktionen schlagen mit Selbstkosten zwischen 1.500 und 2.100 Euro zu Buche.
  • Tinnitus-Geräte: Hier dürfen Patienten nicht mit einer Zuzahlung seitens der Krankenkasse rechnen, da ein Noiser keine Gerätekategorie im Sinne des Hilfsmittelverzeichnisses darstellt.
784,95

maximale Kassenzuzahlung bei „normaler“ Schwerhörigkeit

841,94

maximale Kassenzuzahlung bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit

20 %

Abschlag auf zweites Gerät, wenn beidseitig eine Hörhilfe erforderlich ist

Ihr Gehör in Expertenhänden

Dass gutes Hören entscheidend zu unserer Lebensqualität beiträgt, steht außer Frage. Aus diesem Grund sollte man sich unbedingt sofort an einen Experten wenden, wenn man nur das Gefühl hat, dass mit den Ohren etwas nicht stimmt – beispielsweise, wenn wir das Gehörte als zu leise empfinden oder weniger gut verstehen als gewohnt.

HNO-Arzt
In der Regel sollte uns der erste Gang zu einem Hals-Nasen-Ohrenarzt führen, der das Hörvermögen testet, um eventuelle Funktionsstörungen festzustellen bzw. auszuschließen. Generell unterscheidet man zwischen subjektiven und objektive Tests.

Hörgeräte-Akustiker
Stellt der HNO-Arzt eine Hörminderung fest und attestiert die medizinische Notwendigkeit eines Hörgeräts, sollten Betroffene mit ihrer ohrenärztlichen Verordnung, der sogenannten Hörgeräteverordnung, zu einem Hörgeräte-Akustiker gehen – und sich dort bei der Wahl des optimalen Hörgeräts kompetent beraten lassen.

Hörzentrum
Sie können selbstverständlich auch direkt zu uns kommen: ins Hörzentrum Nordbayern. Hier erwarten Sie ausgewiesene Experten aus den unterschiedlichsten Fachbereichen, die alles daransetzen werden, Ihnen bei Ihren Hörproblemen zu helfen – um Ihnen ein Stück Lebensqualität zurückzugeben.

Sie wollen allgemeine Informationen oder haben bereits konkrete Fragen?

Wir beraten Sie gerne!

oder rufen Sie uns an unter 09131-85 40434

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